Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1246/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9989
VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1246/94 (https://dejure.org/1995,9989)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.1995 - 5 S 1246/94 (https://dejure.org/1995,9989)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 1995 - 5 S 1246/94 (https://dejure.org/1995,9989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung der Halteberechtigung für eine geschützte Tierart: Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 2051/94

    Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Befreiung vom artenschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1246/94
    Für die Streitwertfestsetzung wird zugunsten der Beteiligten davon ausgegangen, daß die in Streit stehenden beiden Hybridadler nicht der Bestimmung des § 3 Bundeswildschutzverordnung unterfallen, derzufolge die Haltung der Adler wohl nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde zulässig wäre (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 BWildSchV; denn der Streitwert der Klage auf Erteilung einer solchen Ausnahme vom ansonsten bestehenden Halteverbot wäre mit 100 % des Verkehrswerts des jeweiligen Tieres in Ansatz zu bringen - vgl. dazu Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Sache 5 S 2051/94 zum Streitwert der Klage auf Erteilung einer Befreiung vom Vermarktungsverbot).

    Das Interesse des Klägers, der die Feststellung seiner zwischen ihm und der Behörde in Streit stehenden Berechtigung zur Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Arten nach § 10 Abs. 1 BArtSchVO begehrt, entspricht zwar nicht dem vollen Verkehrswert des jeweiligen Tieres, wie er etwa im Falle des Streits um die Erteilung einer Befreiung vom Vermarktungsverbot in Ansatz zu bringen ist (vgl. dazu Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Sache 5 S 2051/94 sowie Beschl.v. 19.11.1993 - 5 S 2567/93 -), denn es geht lediglich um die Feststellung einer bereits bestehenden Befugnis, nicht hingegen um die Einräumung einer erweiterten Rechtsposition.

  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1246/94
    An der Streitwerterhöhung zu Lasten des Beklagten ist das Gericht durch dessen Beschwerde nicht gehindert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.03.1990 - 1 S 81/90 - NVwZ-RR 1990, 386); sie kann auch noch nach Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.1987 - 3 C 3/81 - NVwZ 1988, 1019; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 26. Auflage 1995, § 25 GKG Rd.Nr. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - 5 S 2567/93

    Streitwert für Klage auf Erteilung einer Befreiung von einem Vermarktungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1246/94
    Das Interesse des Klägers, der die Feststellung seiner zwischen ihm und der Behörde in Streit stehenden Berechtigung zur Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Arten nach § 10 Abs. 1 BArtSchVO begehrt, entspricht zwar nicht dem vollen Verkehrswert des jeweiligen Tieres, wie er etwa im Falle des Streits um die Erteilung einer Befreiung vom Vermarktungsverbot in Ansatz zu bringen ist (vgl. dazu Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Sache 5 S 2051/94 sowie Beschl.v. 19.11.1993 - 5 S 2567/93 -), denn es geht lediglich um die Feststellung einer bereits bestehenden Befugnis, nicht hingegen um die Einräumung einer erweiterten Rechtsposition.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 1 S 81/90

    Streitwerterhöhung durch Rechtsmittelgericht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1246/94
    An der Streitwerterhöhung zu Lasten des Beklagten ist das Gericht durch dessen Beschwerde nicht gehindert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.03.1990 - 1 S 81/90 - NVwZ-RR 1990, 386); sie kann auch noch nach Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.1987 - 3 C 3/81 - NVwZ 1988, 1019; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 26. Auflage 1995, § 25 GKG Rd.Nr. 73).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8129
VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92 (https://dejure.org/1994,8129)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.1994 - 9 S 1602/92 (https://dejure.org/1994,8129)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 9 S 1602/92 (https://dejure.org/1994,8129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfahrensrechtliche Konsequenzen der Umwandlung der Gebäudeversicherung in Baden-Württemberg in Aktiengesellschaften für laufende Verwaltungsstreitigkeiten; Ausschlußfrist für Brandschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 450
  • VBlBW 1995, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    Im Widerstreit der Prinzipien der Rechtssicherheit und der materiellen Einzelfallgerechtigkeit ist es Aufgabe des Gesetzgebers, eine Entscheidung zu Gunsten des einen und zu Lasten des anderen Prinzips zu treffen; geschieht dies ohne Willkür, kann die Regelung nicht beanstandet werden (BVerfG, Kammerbeschluß vom 22.7.1991, NJW 1992, 168 unter Bezugnahme auf BVerfGE 25, 269, 290 f.; 35, 41, 47; 60, 253, 268 f.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    Im Widerstreit der Prinzipien der Rechtssicherheit und der materiellen Einzelfallgerechtigkeit ist es Aufgabe des Gesetzgebers, eine Entscheidung zu Gunsten des einen und zu Lasten des anderen Prinzips zu treffen; geschieht dies ohne Willkür, kann die Regelung nicht beanstandet werden (BVerfG, Kammerbeschluß vom 22.7.1991, NJW 1992, 168 unter Bezugnahme auf BVerfGE 25, 269, 290 f.; 35, 41, 47; 60, 253, 268 f.).
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    Sie sind für Träger öffentlicher Verwaltung und Beteiligte gleichermaßen verbindlich und stehen nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte (BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, NVwZ 1994, 575).
  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    Im Widerstreit der Prinzipien der Rechtssicherheit und der materiellen Einzelfallgerechtigkeit ist es Aufgabe des Gesetzgebers, eine Entscheidung zu Gunsten des einen und zu Lasten des anderen Prinzips zu treffen; geschieht dies ohne Willkür, kann die Regelung nicht beanstandet werden (BVerfG, Kammerbeschluß vom 22.7.1991, NJW 1992, 168 unter Bezugnahme auf BVerfGE 25, 269, 290 f.; 35, 41, 47; 60, 253, 268 f.).
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    Im Widerstreit der Prinzipien der Rechtssicherheit und der materiellen Einzelfallgerechtigkeit ist es Aufgabe des Gesetzgebers, eine Entscheidung zu Gunsten des einen und zu Lasten des anderen Prinzips zu treffen; geschieht dies ohne Willkür, kann die Regelung nicht beanstandet werden (BVerfG, Kammerbeschluß vom 22.7.1991, NJW 1992, 168 unter Bezugnahme auf BVerfGE 25, 269, 290 f.; 35, 41, 47; 60, 253, 268 f.).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    So verjähren Gewährleistungsansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen nach § 477 und § 638 BGB unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels (vgl. für § 477 BGB: BGH, Urteil vom 2.6.1980, BGHZ 77, 215, 221 ff.; diese Rechtsauffassung wird bei Palandt, BGB, 53. Aufl., § 477 RdNr. 13 als herrschende Meinung bezeichnet; für § 638 BGB: BGH, Urteil vom 10.6.1976, BGHZ 67, 1, 5 f. und Urteil vom 22.3.1979, NJW 1979, 1651; Jauernig/Schlechtriem, BGB, 5. Aufl., § 638 Anm. 3b; MünchKomm-Soergel, § 638 RdNr. 44).
  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    So verjähren Gewährleistungsansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen nach § 477 und § 638 BGB unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels (vgl. für § 477 BGB: BGH, Urteil vom 2.6.1980, BGHZ 77, 215, 221 ff.; diese Rechtsauffassung wird bei Palandt, BGB, 53. Aufl., § 477 RdNr. 13 als herrschende Meinung bezeichnet; für § 638 BGB: BGH, Urteil vom 10.6.1976, BGHZ 67, 1, 5 f. und Urteil vom 22.3.1979, NJW 1979, 1651; Jauernig/Schlechtriem, BGB, 5. Aufl., § 638 Anm. 3b; MünchKomm-Soergel, § 638 RdNr. 44).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 42.85

    Ausschlussfrist für einen Schadenfeststellungsantrag des Erben eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    Auch im öffentlichen Recht kann beispielsweise unberücksichtigt bleiben, daß von einem Antragsrecht bis zum Ablauf der Antragsfrist selbst bei unverschuldeter Unkenntnis der die Antragsberechtigung begründenden Tatsachen nicht Gebrauch gemacht werden konnte (BVerwG, Urteil vom 6.2.1986, BVerwGE 72, 368, 372 zur Antragsfrist nach § 28 Abs. 2 Satz 1 des Feststellungsgesetzes).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 133/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung - positive Vertragsverletzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92
    So verjähren Gewährleistungsansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen nach § 477 und § 638 BGB unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels (vgl. für § 477 BGB: BGH, Urteil vom 2.6.1980, BGHZ 77, 215, 221 ff.; diese Rechtsauffassung wird bei Palandt, BGB, 53. Aufl., § 477 RdNr. 13 als herrschende Meinung bezeichnet; für § 638 BGB: BGH, Urteil vom 10.6.1976, BGHZ 67, 1, 5 f. und Urteil vom 22.3.1979, NJW 1979, 1651; Jauernig/Schlechtriem, BGB, 5. Aufl., § 638 Anm. 3b; MünchKomm-Soergel, § 638 RdNr. 44).
  • VG Düsseldorf, 16.03.2016 - 20 K 1928/15

    Pflichtmitgliedschaft; materielle Ausschlussfrist; Befreiung; Versorgungswerk der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10/92 -, juris Rn. 16 (= NVwZ 1994, 575-577); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juli 1994 - 9 S 1602/92 -, juris Rn. 8 (= VBlBW 1995, 203-204); zur Ausschlussfrist in der Satzung über den Anschluss der Kammerangehörigen der Architektenkammer der Freien Hansestadt an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Urteil vom 30. November 1990 - 5 A 2561/88 -, amtl.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - 9 S 459/92

    Haftungsausschluß in der Gebäudeversicherung - Mitursächlichkeit eines Baumangels

    Unverändert bleiben auch die materiellen Rechtsgrundlagen, denn Ansprüche aus den gesetzlichen Versicherungsverhältnissen, die - wie der des Klägers - am 30. Juni 1994 noch nicht erfüllt waren, werden gem. § 4 Abs. 2 GebVersNG von den Aktiengesellschaften nach den bis dahin geltenden Vorschriften abgewickelt (vgl. in diesem Sinne bereits Senatsbeschluß vom 21.7.1994 - 9 S 1602/92 -).
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